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INVENTUR: GRUNDBESTIMMUNGEN UND –REGELN

Lt. Föderationsgesetz Nr. 402 vom 06.11.2011 „Über die Rechnungslegung“ sind alle russischen Organisationen verpflichtet, zur Gewährleistung der Richtigkeit von Angaben der Rechnungslegung und Berichterstattung regelmäßig eine Inventur des Vermögens und der Verbindlichkeiten durchzuführen, um deren Existenz und Zustand zu überprüfen, zu dokumentieren und zu bewerten.

Die vorliegende Kundeninformation ist der rechtlichen Regelung und Durchführung von Inventuren in Russland gewidmet.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge, Kommentare und Wünsche!