Swilar | Aktuelles
Logo
RU | DE | EN
ÄNDERUNGEN IM VERFAHREN: ANWENDUNG DER STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR BEWEGLICHE SACHEN AB DEM 01.01.2018

Gemäß Punkt 25 Artikel 381 im StG werden von den Steuern die beweglichen Sachen befreit, die zur Erfassung als Grundmittel ab den 01.01.2013 gemeldet wurden. Davon ausgeschlossen sind die Objekte, die infolge einer Reorganisation (Liquidation) juristischer Personen angeschafft oder von nahestehenden Personen erhalten wurden…