Wir möchten Sie daran erinnern, dass es für jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) obligatorisch ist, eine jährliche ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten, die vom Exekutivorgan der OOO einberufen wird.
Die Gesellschafterversammlung findet einmal im Jahr zwischen dem 1. März und dem 30. April statt, um die Jahresergebnisse der OOO festzustellen. Das genaue Datum der Gesellschafterversammlung ist in der Satzung festgelegt.
In der jährlichen Gesellschafterversammlung soll die Frage der Genehmigung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses der Gesellschaft unbedingt erörtert werden.
Darüber hinaus kann die Tagesordnung die folgenden Fragen enthalten:
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum 31. Dezember 2023 der Beschluss der jährlichen Gesellschafterversammlung auf dem Zirkularweg (im Umlaufverfahren) gefasst werden kann.
NB! Die Nichteinberufung (Umgehung der Einberufung) einer ordentlichen (jährlichen) Gesellschafterversammlung der OOO ist eine administrative Rechtsverletzung, für die Amtspersonen und OOOs in Form einer Geldstrafe verantwortlich sind. Die Höhe der Geldstrafe für solche administrative Rechtsverletzung variiert für Amtspersonen - von 20 000 bis 30 000 Rubeln, für OOOs - von 500 000 bis 700 000 Rubeln.
Es sollte jedoch bedacht werden, dass, wenn die OOO zur obengenannten Verantwortung gezogen wird, die Geldstrafe anschließend gegen den Geschäftsführer oder eine andere Person (Organ), die für die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung verantwortlich ist, erhoben werden kann.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation und Durchführung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der OOO, bei der Erstellung des Protokolls der Gesellschafterversammlung / des Beschlusses des Alleingesellschafters der OOO.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen!