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Verpflichtung zur Übermittlung von Daten über Geschäftsabonnenten des Mobilfunks an das ESIA

Verpflichtung zur Übermittlung von Daten über Geschäftsabonnenten des Mobilfunks an das ESIA

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß den Änderungen des Föderalen Gesetzes "Über die Kommunikation" Nr. 126-FZ vom 07.07.2003 ab dem 1. Dezember 2021 eine Mobilfunkverbindung für Mitarbeiter von Unternehmen und Einzelunternehmer nur dann verfügbar ist, wenn ihre personenbezogenen Daten vorher in das Einheitliche System für Identifikation und Authentifizierung (ESIA) übermittelt werden.

Bei Nichteinhaltung wird ab dem 1. Dezember 2021 die Mobilfunkverbindung für diejenigen Personen abgeschaltet, welche dieser Aufforderung nicht nachkommen.

Was ist ESIA?

ESIA – ist das russische Informationssystem, über das die Autorisierung auf dem staatlichen Online-Dienst „Gosuslugi“ erfolgt.

Wie werden die Daten an das ESIA übermittelt?

Die Dateneintragung in das ESIA verläuft in drei Schritten. Das Verfahren ist wie folgt:

  1. Die Firma/der Einzelunternehmer gibt folgende Informationen über ihre Mitarbeiter, die eine Mobilfunkverbindung für Geschäftszwecke nutzen, in das persönliche Konto auf der Website des Mobilfunkoperators ein:
  • Personenbezogene Daten des Mitarbeiters (Ausweisdaten);
  • Telefonnummer;
  • Firmenname / Name des Einzelunternehmers.

Die Mitarbeiter können auch selbst ihre Daten eingeben, wenn sie Zugang zum persönlichen Konto des Mobilfunkoperators haben.

  1. Der Arbeitnehmer bestätigt die Datenübermittlung über sein persönliches Konto auf dem Online-Dienst „Gosuslugi“ und die Informationen werden an den Mobilfunkoperator übermittelt.
  2. Der Mobilfunkoperator gibt die Daten in das ESIA ein.

Welche Frist gilt für die Übermittlung der Informationen?

Die Daten der Abonnenten des Geschäftsmobilfunks, die vor dem 01.06.2021 einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen bis spätestens 30. November 2021 in das System eingegeben werden.  Wenn der Vertrag ab dem 1. Juni 2021 abgeschlossen ist, müssen die Informationen vor Beginn der Mobilfunknutzung an den Mobilfunkoperator übermittelt werden.

Geschäftskunden, die M2M (Machine to machine) SIM-Karten für Geldautomaten, POS-Terminals und Videoüberwachungssysteme verwenden, müssen die Informationen gemäß dem Erlass der russischen Regierung Nr. 844 vom 31.05.2021 bis spätestens 1. September 2021 vorlegen.

 

Wir freuen uns Ihre Fragen zu beantworten!

Ihre Ansprechpartner:
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 499 978 37 87 (ext. 308)
Tatiana Ushakova, Projektmanagerin swilar OOO
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 309)