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Verfahren zur Genehmigungen von Transaktionen mit Anteilen am Stammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgelegt

Verfahren zur Genehmigungen von Transaktionen mit Anteilen am Stammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgelegt

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass der Präsident der Russischen Föderation am 08.09.2022 den Erlass Nr. 618 (im weiteren – der Erlass) veröffentlicht hat.

Mit diesem Erlass wird festgelegt, dass Transaktionen mit Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung („OOO“) von der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation („Regierungskommission“) genehmigt werden müssen, wenn es sich bei den Parteien dieser Transaktionen um Personen aus ausländischen Staaten handelt, die unfreundliche Handlungen gegen die Russische Föderation begehen.

Am 19.09.2022 erließ die Regierung der Russischen Föderation den Beschluss Nr. 1651 „Über die Änderungen des Beschlusses Nr. 295 der Regierung der Russischen Föderation vom 6. März 2022“ („Beschluss“), der das Verfahren zum Erhalt der entsprechenden Genehmigung durch die Regierungskommission regelt.

Die Liste der Fälle, in denen die Regierungskommission ermächtigt ist, Genehmigungen zu erteilen umfasst Transaktionen, die direkt und (oder) indirekt zur Begründung, Änderung oder Beendigung von Rechten zum Besitz, zur Nutzung und (oder) zur Veräußerung von Anteilen am Stammkapital von OOOs oder anderen Rechten führen, die es erlauben, die Bedingungen für die Geschäftsführung solcher OOOs und (oder) die Bedingungen für deren unternehmerische Aktivitäten zu bestimmen.

Gemäß dem Beschluss werden für die Durchführung der oben genannten Transaktionen mit Personen aus ausländischen Staaten, die unfreundliche Handlungen gegenüber der Russischen Föderation begehen, die zuvor durch den Beschluss Nr. 295 der Regierung der Russischen Föderation vom 6. März 2022 erlassenen Vorschriften für Darlehen und Kredite an Personen aus unfreundlichen Staaten in vollem Umfang angewandt.

Es ist vorgesehen, dass eine Genehmigung zur Durchführung einer Transaktion oder einer Gruppe von Transaktionen („Genehmigung“) durch einen Antrag an das Finanzministerium der Russischen Föderation mit einem Antrag und Begleitdokumenten, deren Liste durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6. März 2022 festgelegt ist, erhalten werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass das Finanzministerium der Russischen Föderation auch von föderalen Exekutivorganen und (oder) der Bank von Russland um die Erteilung einer Genehmigung ersucht werden kann. In diesem Fall müssen der Antrag und die Begleitdokumente bei dem zuständigen föderalen Exekutivorgan und (oder) der Bank von Russland eingereicht werden.

Der Antrag und die Begleitdokumente sind in russischer Sprache abzufassen. Sind die Originaldokumente in einer Fremdsprache abgefasst, ist eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung ins Russische (mit Apostille der zuständigen Behörde des Staates, in dem das Dokument ausgestellt wurde) erforderlich.

Der Antrag und die Begleitdokumente können sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form eingereicht werden, auch in Form von elektronischen Dokumenten, die mit einer digitalen Signatur versehen sind.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Unterlagen.


Ihre Ansprechpartner:
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 495 648 69 44 (ext. 308)
Yulia Belokon, Senior Project Manager swilar OOO
M: yulia.belokon@swilar.ru, T: +7 495 648 69 44 (ext. 309)