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Aktualisierte Vorschriften und Bedingungen für Geschäfte mit Gesellschaftsanteilen und Dividendenzahlungen

Aktualisierte Vorschriften und Bedingungen für Geschäfte mit Gesellschaftsanteilen und Dividendenzahlungen

Es wurde ein Auszug aus dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 07.07.2023 Nr. 171/5 am 12.07.2023 auf der offiziellen Website des russischen Finanzministeriums veröffentlicht, in dem:

  • die Bedingungen zur Umsetzung von Geschäften mit Gesellschaftsanteilen und Dividendenzahlungen aktualisiert wurden;
  • die Protokolle der Sitzungen der Unterkommission mit Datum vom 12.2022 Nr. 118/1 und vom 02.03.2023 Nr. 143/4, worüber wir Sie bereits informiert haben, als ungültig anerkannt wurden.

Als Bedingungen für die Genehmigung von Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen durch die russische Regierungskommission gelten daher folgende Punkte:

  • Vorliegen eines Berichts über eine unabhängige Schätzung des angemessenen Marktwerts der Vermögenswerte von einem freiberuflich tätigen Gutachter, der im Verzeichnis der von der Unterkommission empfohlenen Gutachter (Gutachterorganisationen) steht, oder von einem Gutachter, der mit einer in diesem Verzeichnis aufgeführten juristischen Person einen Dienstvertrag abgeschlossen hat.
  • Vorliegen eines Gutachtens, das von einem oder mehreren Gutachtern der Selbstregulierungsorganisation der Gutachter erstellt wurde, die im Verzeichnis der von der Unterkommission für die Gutachtenerstellung empfohlenen Organisationen für die Gutachter eingetragen ist;
  • Verkauf von Vermögenswerten mit einem Preisnachlass von mindestens 50% des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte, wie in der Schätzung angegeben;
  • eine Verpflichtung zur freiwilligen Zahlung von Mitteln an den Bundeshaushalt innerhalb von drei Monaten ab dem Datum des Verkaufs in Höhe von:
    • mindestens 10 % der Hälfte des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte - falls der Verkauf mit einem Preisnachlass von weniger als 90 % des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte erfolgt, oder
    • nicht weniger als 10% des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte, wenn der Verkauf mit einem Preisnachlass von mehr als 90% des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte erfolgt.
  • Festlegung der wichtigsten Leistungsindikatoren für den Käufer und (oder) die von ihm erworbenen Gesellschaft, welche folgende Punkte berücksichtigen müssen:
    • Das technische Entwicklungspotenzial und wirtschaftliche Haupttätigkeit der Gesellschaft sichern;
    • Arbeitsstellen sichern;
    • Vertragliche Verpflichtungen einhalten, welche eine solche Gesellschaft mit anderen juristischen Personen abgeschlossen hat.
  • Vermögenswert zum Marktwert am Tag der Optionsausübung zurückkaufen, wirtschaftlicher Nutzen für den gebietsansässigen Eigentümer des Vermögenswertes und zeitliche Befristung der Genehmigung (generell höchstens zwei Jahre ab dem Datum der ursprünglichen Transaktion) – für eine Transaktion, die eine Rückkaufoption für den Vermögenswert beinhaltet;
  • Transaktion abrechnen:
    • über ein Konto vom Typ C (weitere Einzelheiten hier);
    • oder in Rubel im Rahmen des russischen Bankensystems ohne Überweisung von Geldmitteln außerhalb der Russischen Föderation;
    • oder in Form einer Überweisung auf das Konto des Verkäufers bei einer ausländischen Bank, jedoch mit einem Zahlungsaufschub.
  • wenn der Antragsteller über andere von der Russischen Gesetzgebung vorgesehene Berechtigungen verfügt, welche für die Transaktion benötigt und die vom Antragsteller angegeben werden (z.B. die Zustimmung des Russischen Föderalen Antimonopoldienstes).

Folgende Punkte werden bei der Entscheidung über die Gewährung von Bewilligungen zur Dividendenzahlung an ausländische Kreditgeber berücksichtigt:

  • Auszuzahlende Dividenden dürfen nicht mehr als 50 % des Nettogewinns des vorangegangenen Jahres betragen;
  • Ergebnisse der nachträglichen Analyse der Dividendenzahlungen für frühere Zeiträume werden berücksichtigt;
  • Die Fähigkeit der Gesellschafter (Aktionäre), welche gleichzeitig als ausländische Gläubiger auftreten, ihre Geschäftstätigkeit in der Russischen Föderation fortzusetzen;
  • Die Fähigkeit, die Stellungnahme der Russischen Föderalen Exekutivbehörden zur Beurteilung der Relevanz der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und dessen Auswirkungen auf die technologische und produktionsbezogene Unabhängigkeit der Russischen Föderation sowie auf die sozialwirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation (Subjekte der Russischen Föderation) zu berücksichtigen;
  • Übernommene Verpflichtungen seitens der Antragsteller, wichtige Leistungsindikatoren zu sichern, die von den föderalen Exekutivbehörden bestätigt wurden;
  • Auszahlung von Dividenden auf Quartalsbasis unter der Voraussetzung, dass die festgelegten Leistungsindikatoren gesichert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorstehend genannten Bedingungen für die Auszahlung von Dividenden gemäß dem Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 09.08.2023 Nr. 182/5, der am 23.08.2023 auf der offiziellen Website des Finanzministeriums Russlands veröffenlicht wurde, gemildert wurden.

So ist es nun grundsätzlich möglich, den Ansässigen die Genehmigungen zur Zahlung von Dividenden an ausländische Kreditgeber ohne Einhaltung dieser Bedingungen zu erteilen, sofern ausländische Kreditgeber ab dem 01.04.2023 in die russische Wirtschaft investieren, unter anderem in die Steigerung der Produktionskapazität innerhalb der Russischen Föderation und in die Entwicklung neuer Technologien, und zwar in einem Umfang, der die Höhe dieser Investitionen nicht überschreitet.


Ihre Ansprechpartner:

Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 495 648 69 44 (ext. 308)
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