Im Oktober 2023 veröffentlichte das Finanzministerium der Russischen Föderation gleich zwei Aktualisierungen zu den Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation (im Folgenden „Regierungskommission“ genannt) zur Durchführung von Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen unter Beteiligung von Personen aus unfreundlichen Ländern, die in der durch die russische Regierungsverordnung Nr. 430-р vom 05.03.2022 genehmigten Liste aufgeführt sind.
Zunächst einmal geht es um den Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission vom 26.09.2023 Nr. 193/4, in dem es heißt, dass nun eine der Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen der Regierungskommission für solche Transaktionen ist:
Zur Erinnerung: Früher lautete diese Bedingung wie folgt[1]:
Darüber hinaus wurde am 16.10.2023 das Antragsformular für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung (Ausführung) einer Transaktion (Operation) oder einer Gruppe von Transaktionen (Operationen) aktualisiert. Im Antrag müssen nun die Eigentümer aller an der Transaktion beteiligten Parteien offengelegt werden, nicht nur diejenigen auf Seiten des Antragstellers.
Mit den übrigen Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen der Regierungskommission zur Durchführung von Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen unter Beteiligung von Personen aus unfreundlichen Ländern können Sie sich hier vertraut machen.
[1] Unterabsatz 4 von Absatz 1 des Auszugs aus dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission vom 07.07.2023 Nr. 171/5 wurde für ungültig erklärt.
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