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Neue Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen für Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen

Neue Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen für Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen

Im Oktober 2023 veröffentlichte das Finanzministerium der Russischen Föderation gleich zwei Aktualisierungen zu den Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation (im Folgenden „Regierungskommission“ genannt) zur Durchführung von Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen unter Beteiligung von Personen aus unfreundlichen Ländern, die in der durch die russische Regierungsverordnung Nr. 430-р vom 05.03.2022 genehmigten Liste aufgeführt sind.

Zunächst einmal geht es um den Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission vom 26.09.2023 Nr. 193/4, in dem es heißt, dass nun eine der Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen der Regierungskommission für solche Transaktionen ist:

  • das Vorliegen einer Verpflichtung zur freiwilligen Zahlung von Geldmitteln an den Bundeshaushalt in Höhe von mindestens 15 % des Marktwertes der betreffenden Vermögenswerte, angegeben im Bericht über eine unabhängige Schätzung des angemessenen Marktwerts der Vermögenswerte.

Zur Erinnerung: Früher lautete diese Bedingung wie folgt[1]:

  • das Vorliegen einer Verpflichtung zur freiwilligen Zahlung von Geldmitteln an den Bundeshaushalt innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Transaktion in Höhe von:
  • mindestens 10 % der Hälfte des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte - falls der Verkauf mit einem Preisnachlass von weniger als 90 % des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte erfolgt, oder
  • nicht weniger als 10 % des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte – wenn der Verkauf mit einem Preisnachlass von mehr als 90% des Marktwerts der betreffenden Vermögenswerte erfolgt.

Darüber hinaus wurde am 16.10.2023 das Antragsformular für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung (Ausführung) einer Transaktion (Operation) oder einer Gruppe von Transaktionen (Operationen) aktualisiert. Im Antrag müssen nun die Eigentümer aller an der Transaktion beteiligten Parteien offengelegt werden, nicht nur diejenigen auf Seiten des Antragstellers.

Mit den übrigen Bedingungen für den Erhalt von Genehmigungen der Regierungskommission zur Durchführung von Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen unter Beteiligung von Personen aus unfreundlichen Ländern können Sie sich hier vertraut machen.

[1] Unterabsatz 4 von Absatz 1 des Auszugs aus dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission vom 07.07.2023 Nr. 171/5 wurde für ungültig erklärt.

Ihre Ansprechpartner:
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 495 648 69 44 (ext. 308)
Yulia Belokon, Projektleiterstellvertreter swilar OOO
M: yulia.belokon@swilar.ru, T: +7 495 648 69 44 (ext. 309)