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Kennzeichnung von Internetwerbung: Hauptpunkte

Kennzeichnung von Internetwerbung: Hauptpunkte

Am 01.09.2022 trat der Punkt 3 des Artikels 1 des Föderalen Gesetzes vom 02.07.2021 Nr. 347-FZ in Kraft, der das Föderale Gesetz vom 13.03.2006 Nr. 38-FZ „Über die Werbung“ (im Folgenden „Werbegesetz“ genannt) abänderte und die Teilnehmer am Markt für die Platzierung von Internetwerbung verpflichtet, Daten darüber an ein von Roskomnadzor (Föderaler Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation) geschaffenes einheitliches Informationssystem – Einheitliches Register für Internetwerbung (im Folgenden „ERIW“ genannt) – zu übermitteln.

Wichtig: Die neuen Anforderungen gelten für Internetwerbung, die ausschließlich auf dem Territorium der Russischen Föderation geschaltet wird.

Unterscheidung zwischen Werbung und anderen Nicht-Werbeinformationen

Gemäß dem Artikel 3 des Werbegesetzes ist Werbung eine Information, die auf irgendeine Weise, in jeder Form und mit allen Mitteln verbreitet wird, sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen richtet und darauf abzielt, die Aufmerksamkeit auf den Werbegegenstand zu lenken, Interesse daran zu wecken oder aufrechtzuerhalten und ihn auf dem Markt zu fördern.

Um das Konzept der Werbung zu klären und Unklarheiten zu beseitigen sowie Werbung von anderen nicht werblichen Informationen zu unterscheiden, hat der Föderale Antimonopoldienst Russlands am 14.11.2023 die Instruktion für die Einhaltung verbindlicher Anforderungen „Das Konzept der Werbung“ genehmigt (Verordnung Nr. 821/23).

Darüber hinaus hat der Föderale Antimonopoldienst Russlands Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Werbung gegeben und auch Beispiele für kennzeichnungspflichtige Internetwerbung bereitgestellt, die hier zu finden sind.

Wichtig: Jeder Fall ist einzigartig und wird individuell betrachtet.

Was sind die Ausnahmen?

Jegliche Internetwerbung unterliegt der Kennzeichnungspflicht, mit Ausnahme von:

  • sozialer Werbung;
  • Verkündungen auf den Websites von Fernsehsendern und Radioprogrammen, die im Internet ohne Änderungen gegenüber den Originalquellen vervielfältigt werden;
  • Mailings an die eigene Datenbank mit E-Mail-Adressen und Push-Benachrichtigungen.

Was muss zur Kennzeichnung von Internetwerbung getan werden?

  1. Machen Sie sich auf der offiziellen Website von Roskomnadzor mit dem Register der Betreiber von Werbedaten (im Folgenden „BWD“ genannt) vertraut, registrieren Sie sich auf der Website eines BWDs, lesen Sie die Nutzungsbedingungen und Tarife und akzeptieren die Angebotsvertrag.
  2. Geben Sie nach der Aktivierung des Zugriffs auf Ihr persönliches Konto in BWD Informationen zu den an der Platzierung beteiligten Gegenparteien, zur Vereinbarung und zum Werbekreative Laden Sie die Musterwerbung.

Unmittelbar nach der Registrierung eines Werbekreatives weist BWD diesem eine Werbekennung (Token) zu – erid, die wie eine Reihe von Zahlen und lateinischen Buchstaben aussieht (z. B. 5UGfwMukZ4).

Wichtig: Pro Werbekreativ wird ein Token vergeben. Für jede Änderung am Werbekreativ ist ein neues Token erforderlich.

  1. Fügen Sie in die Werbung Folgendes ein:
  • den Vermerk „Werbung“, Sie dürfen keine anderen Formulierungen verwenden (z. B. „gesponsertes Material“ usw.);
  • Informationen über den Werbetreibenden – der vollständige Name des Unternehmens oder ein Link zur Website (Website-Seite) mit Informationen über den Werbetreibenden;
  • Werbekennung (erid).
  1. Geben Sie in Ihrem persönlichen Konto des BWD-Service an jedem Tag, beginnend mit dem Datum des Abschlusses der Platzierung, spätestens jedoch am 30. Tag des Monats, der auf den Monat der Anzeige der Werbung im Internet folgt, die folgenden Informationen ein:
  • über die Website, auf der/denen Werbekreative gezeigt wurden;
  • über die Schaustatistik;
  • über die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.
  1. Überprüfen Sie die Informationen in ERIW. Zugriff für russische Benutzer ohne Registrierung möglich mit einem Konto im Service für staatliche Dienstleistungen (Gosuslugi).

WichtigNicht nur Sie, sondern auch Ihre Gegenpartei kann eine Werbekennung erhalten und Informationen zur Platzierung übermitteln, wenn Sie im Vertrag entsprechende Verpflichtungen vorsehen. In diesem Fall muss dieselbe Person die Werbekennung erhalten und die Schaustatistik übermitteln.

Weitere Informationen zu diesen Etappen finden Sie hier.

Wer übt die Kontrolle aus?

Die kontrollierenden Regierungsbehörden sind der Föderale Antimonopoldienst Russlands (Fragen der Einstufung von Informationen als Werbung; Kontrolle über das Vorhandensein des Vermerks „Werbung“; Kontrolle über die Angabe von Informationen über den Werbetreibenden) und Roskomnadzor (Verfügbarkeit einer Kennung (Token); Übermittlung von Informationen über Werbung an ERIW durch BWD).

Welche Verantwortung ist bei Verstößen gegen Auflagen vorgesehen?

Am 01.09.2023 trat das Föderale Gesetz Nr. 274-FZ vom 24.06.2023 „Über Änderungen des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation“ in Kraft, das Maßnahmen zur administrativen Verantwortung für Verstöße im Bereich der Kennzeichnung von Internetwerbung festlegt:

  • Unterlassene oder verspätete Bereitstellung von Informationen über weit verbreitete Internetwerbung an das ERIW oder Bereitstellung unvollständiger, unzuverlässiger oder irrelevanter Informationen (Teil 15 des Artikels 14.3 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation):
  • Bürger: 10.000 – 30.000 Rubel;
  • beamtete Personen: 30.000 – 100.000 Rubel;
  • juristische Personen: 200.000 – 500.000 Rubel.
  • Verbreitung von Internetwerbung ohne Werbekennung oder Verstoß gegen Auflagen zu deren Platzierung bei der Verbreitung von Internetwerbung (Teil 16 des Artikels 14.3 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation):
  • Bürger: 30.000 – 100.000 Rubel;
  • beamtete Personen: 100.000 – 200.000 Rubel;
  • juristische Personen: 200.000 – 500.000 Rubel.

Es ist zu beachten, dass die Verwaltungshaftung für nach dem 01.09.2023 festgestellte Straftaten gilt. Gleichzeitig gelten die neuen Regeln u.a. für die Internetwerbung, die vor diesem Datum geschaltet wurde, nach diesem Datum weiterhin angezeigt wird und deren Geschäft noch nicht abgeschlossen ist.

Für archivierte Anzeigen, deren Schaltung vor dem 01.09.2022 endete (d.h. das Geschäft für diese Anzeigen wurde abgeschlossen) und die derzeit zum Lesen verfügbar sind, ist die Beschaffung und Platzierung einer Kennung nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, das Datum ihrer Veröffentlichung anzugeben (siehe Empfehlungen von Roskomnadzor).


Ihre Ansprechpartner:
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 495 648 69 44 (ext. 308)
Yulia Belokon, Projektleiterstellvertreter swilar OOO
M: yulia.belokon@swilar.ru, T: +7 495 648 69 44 (ext. 309)