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Wichtig! Änderungen der Transferpreise ab 01.01.2024

Wichtig! Änderungen der Transferpreise ab 01.01.2024

Am 28.11.2023 wurde das neue Föderale Gesetz Nr. 539-FZ vom 27.11.2023 veröffentlicht, welches bereits ab dem 01.01.2024 revolutionäre Änderungen der Verrechnungspreise einführt.

Wir haben für Sie eine detaillierte Übersicht über die geplanten Änderungen zusammengestellt.

Was ändert sich:

  1. Auf gruppeninterne Dienstleistungen, die von ausländischem interdependenten Unternehmen erbracht werden, wurde eine Quellensteuer von 15 % eingeführt.
  2. Die Liste der interdependenten Personen wurde erweitert.
  3. Mehr Transaktionen werden als kontrolliert anerkannt.
  4. Der Wert möglicher zusätzlicher Steuernachberechnungen wird sich erhöhen.
  5. Die Geldstrafen für die Nichteinhaltung der Transferpreisregeln werden erhöht.
  6. Die Liste der Informationen in der Berichterstattung über Transferpreise wird erweitert.
  7. Es gibt neue „sichere“ Zinsintervalle für Anleihen.

Im Folgenden betrachten wir jede dieser wesentlichen Änderungen einzeln.

    1. Quellensteuer auf Dienstleistungen ausländischer interdependenter Personen

Nach den neuen Regeln wird zwangsläufig eine Quellensteuer in Höhe von 15 % auf die Dienstleistungen ausländischer interdependenter Personen mit Sitz in einem Land einbehalten, mit dem  das DBA ausgesetzt wurde.

Bei Transaktionen mit Unternehmen aus Ländern mit einem DBA ist es erforderlich, die Bestimmungen des internationalen Abkommens zu prüfen.

     2. Erweiterung der Liste interdependenter Personen

Zur Liste der interdependenten Personen wird Folgendes hinzugefügt:

  • kontrollierende Person und ihr kontrolliertes ausländisches Unternehmen,
  • kontrollierte ausländische Schwesterunternehmen,
  • ausländische Strukturen ohne juristische Person, die in einer Offshore-Gerichtsbarkeit registriert ist (oder wenn mindestens einer der Teilnehmer einer solchen Struktur in einer Offshore-Gerichtsbarkeit registriert ist).

     3. Erweiterung der Beurteilung einer kontrollierten Transaktion

Als kontrolliert gelten Transaktionen, bei denen eine der Parteien eine Person ist, deren Registrierungsort (Wohnsitz, Steuersitz) eine sogenannte Offshore-Gerichtsbarkeit ist.

Da die Liste der Offshore-Jurisdiktionen ab dem 01.07.2023 erweitert wurde, gelten alle internationalen Transaktionen mit diesen Jurisdiktionen, auch mit unabhängigen Partnern, ab dem 01.01.2024 als kontrolliert.

Die Berichterstattung über solche Transaktionen muss nach Überschreiten des Schwellenwerts von 120 Millionen Rubel pro Jahr erfolgen.

Gleichzeitig werden Transaktionen nicht als kontrollierte Transaktionen anerkannt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Transaktionen wurden vor dem März 2022 abgeschlossen.
  • Das Verfahren zur Bestimmung der Preise und (oder) Preismethoden (Formeln), die bei solchen Transaktionen verwendet werden, hat sich nach dem 1. März 2022 nicht geändert.
  • Die Transaktionen werden nicht als kontrolliert gemäß den am 1. März 2022 geltenden Bestimmungen anerkannt.

      4. Mögliche zusätzliche Steuernachberechnungen

Wenn eine Steuerprüfung durchgeführt wird und sich herausstellt, dass für eine kontrollierte Transaktion andere als die Marktpreise verwendet wurden, wird die Besteuerungsgrundlage an den Medianwert (und nicht wie bisher auf den Maximal-Minimalwert des Korridors) berichtigt.

Wenn die Steuerbehörden Berichtigungen der Transferpreise an der Besteuerungsgrundlage in der Russischen Föderation für Außenhandelstransaktionen vornehmen, werden diese Berichtigungen als verschleierte Dividenden aus Quellen in der Russischen Föderation (die sogenannte „sekundäre Berichtigung“) eingestuft und unterliegen der Besteuerungsgrundlage einer Quellensteuer in Höhe von 15 % (zusätzlich zu den Geldstrafen).

Wenn der Steuerpflichtige jedoch vor Beginn der Kontrolltätigkeit die Transferpreise selbstständig berichtigt und die entsprechenden Mittel von einer ausländischen Gegenpartei auf ein Konto bei einer russischen Bank überwiesen werden, gilt diese Berichtigung der Transferpreise nicht als verschleierte Dividende.

Somit kann der insgesamt mögliche Betrag der Zusatzsteuern bis zu 35 % des Preisberichtigungsbetrags betragen:

20 % zusätzliche Ertragssteuer + 15 % Quellensteuer

      5. Neue Strafsummen

Für die Nichtzahlung oder unvollständige Steuerzahlung aufgrund der Verwendung von Preisen, die nicht den Marktpreisen entsprechen gelten:

  • in Bezug auf Außenhandelstransaktionen - 100 % des Betrags der nicht gezahlten Steuer auf das Einkommen der ausländischen Gegenpartei, entsprechend dem Betrag der Berichtigung der Transferpreise (jedoch nicht weniger als 500.000 Rubel)
  • in Bezug auf inländische russische Transaktionen – 40 % des Betrags der nicht gezahlten Steuer (jedoch nicht weniger als 30.000 Rubel)

Für die Nichtvorlage innerhalb der vorgeschriebenen Frist oder die Vorlage einer Anmeldung über kontrollierte Transaktionen, die falsche Angaben enthalten - 100.000 Rubel

Für die Nichtvorlage innerhalb der vorgeschriebenen Frist von Dokumenten – Dokumentation bezüglich einer bestimmten Transaktion (Gruppe ähnlicher Transaktionen), Anmeldung über die Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe (für jeden Verstoß) - 500.000 Rubel.

Für die Nichtvorlage innerhalb der vorgeschriebenen Frist oder die Vorlage von Dokumenten, die falsche Angaben enthalten – Landesbericht, globale Dokumentation, Landesdokumentation, buchhalterische und finanzielle Berichterstattung eines Mitglieds einer internationalen Unternehmensgruppe (für jeden Verstoß) - 1.000.000 Rubel.

     6. Weitere Informationen zum Einreichen für die Steuerbehörde

Erweiterte Informationen, die ab dem 01.01.2024 an den Föderale Steuerdienst übermittelt werden müssen

Anmeldung über kontrollierte Transaktionen
(notwendig jährlich bis spätestens 20.05.)

· Bedingungen der Transaktion (Einzelheiten werden nur für Warentransaktionen festgelegt)

· Methoden und Informationsquellen der Transferpreise (bisher war eine Offenlegung dieser Angaben nicht erforderlich)

· Wertschöpfungskette für ausländische Warenhandelstransaktionen (gemäß der Liste des Ministeriums für Industrie und Handel, Absätze 5-6 von Artikel 105.14 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation) nur mit interdependenten Personen.

Dokumentation der Transferpreise
(auf Antrag des Föderalen Steuerdienstes innerhalb von 30 Tagen)

· Informationen über Einnahmen und Ausgaben, Anzahl der Mitarbeiter, Höhe des Gewinns (Verlustes), Wert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte eines ausländischen Unternehmens, das an einer kontrollierten Transaktion beteiligt ist (unter Berücksichtigung der Beilage entsprechender Dokumente)

· Beschreibung der Bedingungen der Trans-aktion

· Finanzberichte einer ausländischen Gegen-partei.

Die Weigerung einer unabhängigen Gegenpartei, die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, muss dem Föderalen Steuerdienst Russlands gemeldet werden.

Bei Transaktionen mit interdependenten Gegenparteien hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf eine Verweigerung der Offenlegung von Informationen.

Die Offenlegung von Informationen erfordert die Erhebung einer erheblichen Menge zusätzlicher Informationen durch den Steuerpflichtigen sowie deren Systematisierung und Speicherung im Buchhaltungssystem.

     7. Neue „sichere“ Zinsintervalle für Anleihen

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Untergrenze der grundlegenden „sicheren“ Intervalle für Anleihen reduziert:

  • für Anleihen in RUB: min. – 10% des Schlüsselsatzes der Zentralbank der Russischen Föderation (jedoch nicht weniger als 2 %), max. –150% des Schlüsselsatzes der Zentralbank der Russischen Föderation;
  • für Anleihen in CHF und JPY: min. – 1%, max.+5% des entsprechenden Zinssatzes;
  • für Anleihen in EUR, CNY, GBP und andere Währungen: min. – 1%, max. +7% des entsprechenden Zinssatzes.

Der erste Berichtszeitraum nach den geänderten Regeln ist 2024. Die Meldung kontrollierter Transaktionen muss vor dem 20.05.2025 eingereicht werden, eine Prüfung von Verträgen, die Änderungen und möglichen Berichtigungen bei internationalen Transaktionen unterliegen, muss jedoch jetzt erfolgen.

Es gibt viele Änderungen bei den Transferpreisen und das Risiko zusätzliche Nachberechnungen für Transferspreise steigt.

Eine hochwertige Dokumentation bleibt ein Instrument zum Schutz der Position des Steuerpflichtigen in Bezug auf Ansätze und Methoden zur Rechtfertigung von Marktpreisen

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit Transferpreisen und erstellen Dokumentationen für unsere Kunden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer begründeten Steuerposition.

Ihre Ansprechpartner:
Eugenia Chernova, Projektleiterin swilar OOO
M: eugenia.chernova@swilar.ru, T: +7 495 648-69-44 (ext. 310)
Olga Kireyeva, Projektleiterstellvertreter swilar OOO
М: olga.kireyeva@swilar.ru, T: +7 495 648-69-44 (ext. 311)