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Übersicht über die Maßnahmen zur Unternehmensförderung in der Russischen Föderation (Frühjahr 2022)

Übersicht über die Maßnahmen zur Unternehmensförderung in der Russischen Föderation (Frühjahr 2022)

Im Frühjahr 2022 hat Russland Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Zusammenhang mit der weltweiten Situation entwickelt und umgesetzt.

Die Experten von swilar haben die Neuerungen ausgewählt, die für Unternehmen mit ausländischem Kapital relevant sind, und eine Zusammenfassung der getroffenen Maßnahmen erstellt.

Die vollständige Liste kann auf der Übersichtsseite für Unterstützungsmaßnahmen auf der Website der russischen Regierung eingesehen werden.


Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen

1. Maßnahmen zur Einkommensteuer:

  • Organisationen haben das Recht, auf monatliche Vorauszahlungen auf der Grundlage des tatsächlichen Gewinns umzustellen, beginnend mit einem Abrechnungszeitraum von drei Monaten, vier Monaten usw. bis Ende 2022 (gültig ab 01.01.2022).

  • Wechselkursgewinne, die in den Jahren 2022-2024 entstehen, und Wechselkursverluste, die in den Jahren 2023-2024 entstehen, werden nur bei der Begleichung entstandener Fremdwährungsforderungen berücksichtigt. Vorauszahlungen fallen nicht unter diese Regelung (gültig ab 01.04.2022).

  • Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden Beträge, die von ausländischen Organisationen und Ausländern im Rahmen von vor dem 1. März 2022 abgeschlossenen Darlehens- und Kreditverträgen abgeschrieben wurden, im Jahr 2022 nicht berücksichtigt. Es werden keine

Ausnahmen in Bezug auf den Forderungsverzicht durch russische Kreditgeber/Gläubiger angeboten.

Bei Unterkapitalisierung wird ab dem 01.02.2022 ein fester Wechselkurs zugrunde gelegt.


2. Maßnahmen zur Mehrwertsteuer:

Mehrwertsteuererstattungen aus dem Haushalt auf deklaratorischer Basis (d.h. im Voraus) sind ohne Bankgarantie oder Bürgschaft möglich, wenn die Bedingungen für die Anwendung der Maßnahme erfüllt sind:

  • die Organisation befindet sich nicht in Konkurs, Liquidation oder Reorganisation und
  • der Betrag der beantragten Erstattung übersteigt nicht den Gesamtbetrag der Steuern und Versicherungsbeiträge, die im Kalenderjahr vor der Antragstellung gezahlt wurden.

Die neuen Regeln für die beschleunigte Mehrwertsteuererstattung gelten für die Steuerjahre 2022 und 2023. Die Aktenprüfung der MwSt-Erklärungen wurde nicht abgeschafft, aber ihre Durchführung ist nicht mehr Voraussetzung für die Erstattung


3. Maßnahmen zur Einkommensteuer:

  • Auf in den Jahren 2021-2023 erhaltene Sachleistungen, Zinsen auf Einlagen und materielle Unterstützung (Geschenke) an bestimmte Kategorien von Bürgern ist keine Einkommensteuer zu zahlen;
  • Beherrschende Personen oder Gründer ausländischer Organisationen (Stand 31.12.2021), die im Jahr 2022 Eigentum oder Eigentumsrechte von diesen Organisationen erhalten haben, sind von der Zahlung der Einkommensteuer auf diese Art von Einkünften befreit.


4. Weitere Maßnahmen:

  • Aussetzung der Inspektionen zur Einhaltung der Devisengesetzgebung im Hinblick auf Verstöße gegen das Föderale Gesetz „zur Regulierung und Kontrolle von Devisen“

  • Vom 09.03.2022 bis zum 01.06.2022 setzen die Finanzbehörden Entscheidungen über die Sperrung von Bankkonten bei der Einziehung von Geldern von Schuldnerkonten aus (Kontensperrung)

  • Für Objekte, deren Katasterwert im Jahr 2022 aufgrund der wirtschaftlichen Lage steigen wird, wird der Katasterwert zum 01.01.2022 bei der Berechnung der Steuer für 2023 berücksichtigt.


5. „Covid-Amnestie“

Moskau hat Maßnahmen im Rahmen der so genannten „Covid-Amnestie“, angekündigt, die eine Rückerstattung bereits gezahlter Geldstrafen für Verstöße gegen Covid-Beschränkungen vorsieht, mit Ausnahme von Verstößen gegen die Isolierung während einer COVID-19-Erkrankung.

Unternehmen und Einzelpersonen erhalten Zuschüsse als Ausgleich für bereits gezahlte Bußgelder.

Um die Zuschüsse zu erhalten, muss bis zum 31.12.22 ein Antrag bei den Moi Dokumenty-Zentren gestellt und ein Bescheid über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe sowie ein Nachweis über die Zahlung der Geldstrafe vorgelegt werden.

Die Maßnahme kann ab dem 01.06.2022 in Anspruch genommen werden; Antragsformulare sind auf dem Portal mos.ru verfügbar.


6. Aufschub der Prüfungen auf Einhaltung der Devisenvorschriften

Der Aufschub trat am 1. Juni in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Dies bedeutet die Aussetzung der meisten Kontrollmaßnahmen, die die Einhaltung der Devisenvorschriften betreffen, hat aber keine Auswirkungen auf Untersuchungen, bei denen bereits eine Verletzung der Verjährungsfrist festgestellt wurde, die vor dem 31.12.22 abläuft.

Ferner betrifft der Aufschub keine Verstöße gegen Verordnungen, die nach dem 27.02.22 als besondere wirtschaftliche Maßnahmen als Reaktion auf Sanktionen erlassen wurden.

Wir verfolgen die neuesten Entwicklungen und unterstützen unsere Kunden dabei, ihre Geschäftsprozesse stabil zu halten.


Wir bleiben für Sie erreichbar,
mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von swilar