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BESCHÄFTIGUNG MEHRERER GENERALDIREKTOREN
Am 1.September 2014 traten wichtige Änderungen des Zivilrechts der Russischen Föderation in Kraft. Demzufolge können nun die Befugnisse, im Namen einer russischen Gesellschaft ohne Vollmacht aufzutreten, mehreren Personen bzw. dem Einzelexekutivorgan (EEO) erteilt werden. Wenn mehrere Personen die Funktion des EEO übernehmen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Diese, sowie unser diesbezügliches Leistungsspektrum haben wir für Sie kompakt in unserer aktuellen Kundeninformation zusammengestellt. Sie finden diese in deutscher und russischer Sprache anbei zum Download. Gerne stehen wir Ihnen mit Beratung und weiteren Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.