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Transferpreise

Die gesetzlich obligatorische Berichterstattung zu Transferpreisen und die entsprechend notwendige Transferspreisdokumentation ist eines der komplexesten Themen in den Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen - insbesondere wenn die Unternehmen in verschiedenen Ländern ansässig sind.

Unternehmen, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, müssen (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzwerte für die Transaktionsbeträge - nähere Informationen finden Sie in unseren Kundeninformationen) jährlich folgende Berichtsarten vorbereiten und einreichen:

  • Benachrichtigung über kontrollierte Transaktionen,
  • Transferdokumentation

Die Transferdokumentation wird den Steuerbehörden auf deren Anfrage zur Verfügung gestellt und dient als Hauptbeweis dessen, dass die Preise in den Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen auf dem Marktniveau liegen.

Zusätzlich zum inländischen Berichtspaket sind russische Steuerzahler, die zur Internationalen Unternehmensgruppe (International Group of Companies, IBC) gehören, ab 2018 verpflichtet, eine dreistufige Transferpreisdokumentation zu erstellen und einzureichen.

(Nähere Informationen zu den gesetzlichen Umsatzgrenzwerten der konsolidierten Abschlüsse finden Sie in unseren Kundeninformationen).

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist das Unternehmen verpflichtet, die folgenden Berichtsarten zu erstellen:

  • Benachrichtigung über die Teilnahme an der Internationalen Unternehmensgruppe;
  • Länderinformationen:
    • globale Dokumentation der Internationalen Unternehmensgruppe (Masterfile);
    • lokale Dokumentation (Local file);
    • Länderbericht (Country-by-Country Reporting).

Unsere Experten verfügen über ein hohes Qualifikationsniveau und umfangreiche praktische Erfahrung in diesem Bereich und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Transferpreisdokumentation!